Seminar Details Tierschutzfälle vor Gericht – Beweissicherung und Begutachtung (Präsenz)

Endlich Zeit für Bildung! Wir bieten Ihnen hierfür den Rahmen. Bei uns können Sie fernab des Alltags auftanken, indem Sie etwas für sich tun: neues Wissen erwerben und den Horizont erweitern.

Das Recht auf Bildungsfreistellung ist gesetzlich verankert und bietet allen Beschäftigten im Land Brandenburg und in anderen Bundesländern Gelegenheit, zehn arbeitsfreie Tage innerhalb von zwei Jahren für ihre ganz persönliche Weiterbildung zu nutzen.
Ihr Arbeitsentgelt wird weitergezahlt, Sie tragen nur die Kosten für das Seminar und die Unterkunft.

Stöbern Sie gern in unserem Seminarangebot und lassen Sie sich inspirieren. Alle hier angezeigten Veranstaltungen sind zur Bildungsfreistellung anerkannt bzw. beantragt, auch in anderen Bundesländern.

Darüber hinaus bieten unsere anderen Fachbereiche Veranstaltungen im Bereich Landwirtschaft oder Ländlicher Raum an.

Seminardetails: Tierschutzfälle vor Gericht – Beweissicherung und Begutachtung (Präsenz)

Die fachübergreifende Veranstaltung durch die Landestierschutzbeauftragten der Länder Brandenburg, Frau Dr. Anne Zinke, Nordrhein-Westfalen, Frau Dr. Gerlinde von Dehn und Sachsen-Anhalt, Herrn Dr. Marco König widmet sich thematisch dem Spannungsfeld Tierschutz und Justiz. Neben Grundlagen für das veterinärmedizinische Sachverständigengutachten und eine gerichtsfeste Bild- und Videodokumentation werden anhand von Fallbeispielen die Herausforderungen der strafrechtlichen Ahndung und Verfolgung von Tierschutzverstößen dargestellt und diskutiert. Namhafte Experten aus den Bereichen Justiz und Tierschutz werden referieren.

Zeitraum: von 26.11.2025 10:00 Uhr  bis 26.11.2025 16:00 Uhr

Kursgebühren:   0 €

Dozent*innen: Anne Zinke, Gerlinde von Dehn, Annett Bormann, Daria Andruszewski, Annette Kern, Henry Strathmann, Ann Sophie Nöll

Seminar-Organisation: Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie die Anmeldebestätigung an die von Ihnen angegebene Mailadresse. Die Teilnehmerzahl für dieses Seminar ist auf 120 Personen begrenzt. Liegen zu viele Anmeldungen vor, steht Ihnen die Teilnahme an der Onlineveranstaltung offen.
Die Veranstaltung ist für die Teilnehmenden kostenfrei.
Die Landestierärztekammer Brandenburg erkennt die Fortbildung mit vier Fortbildungsstunden an. ATF-Anerkennung ist beantragt.
Bitte tragen Sie bei der Anmeldung im Feld Bemerkungen Ihre Tätigkeit/Berufsgruppe ein.

Voraussetzungen:
Die Veranstaltung richtet sich an Tierärztinnen und Tierärzte sowie an Juristinnen und Juristen und Polizeibeamtinnen und –beamte.
Kontaktpersonen für Fragen:
Dr. Anne Zinke, Landestierschutzbeauftragte Land Brandenburg
Tel.: 0331 866-7907/8, E-Mail: tierschutz@mleuv.brandenburg.de
Dr. Gerlinde von Dehn, Landestierschutzbeauftragte Nordrhein-Westfalen
Tel.: 02113843-1050, E-Mail: TierSchB@mlv.nrw.de
Dr. Marco König, Landestierschutzbeauftragter Sachsen-Anhalt
Tel.: 0391 567-4211, E-Mail: tierschutzbeauftragter@mw.sachsen-anhalt.de

Seminarprogramm

Begrüßung

Impulsvortrag

Gerichtsfeste Bild- und Videodokumentation

Veterinärmedizinisches Sachverständigengutachten

Ausstellungsverbote I - aus Sicht einer Amtstierärztin
Erfahrungen mit dem Ausstellungverbot von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen – Insbesondere in Hinblick auf die Rutenlängen Französischer Bulldoggen

Ausstellungsverbote II - aus Sicht einer Richterin
Ausstellungsverbot aufgrund von Qualzuchtmerkmalen am Beispiel der Brachyurie

Fallbeispiele Großtiere

Schlusswort

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