Die folgenden Informationen zur Bildungsfreistellung wurden auf der Internetseite des MBJS Brandenburg veröffentlicht und hier zitiert.
Bildungsfreistellung (= Bildungsurlaub) - ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für ploitische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung.
Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird der Lohn fortgezahlt. Geregelt ist dies im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (BbgWBG). Die Möglichkiet der Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung erleichtert berufstätigen Erwachsenen mit ihrer knappen Zeit die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen und unterstützt so die in ganz Europa verfolgte Idee vom "Lebenslangen Lernen".
Verantwortlich für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zur Bildungsfreistellung in unserem Haus sind Frau Dr. Antje Pecher und Frau Martina Krause.
Gern stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an!
Tel.: 033205-250024